§ 36b – Abgleich mit den Sachfahndungsdaten des Bundeskriminalamtes
STVG · Straßenverkehrsgesetz
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BFH, Urt. v. 11.04.2024 – IV R 18/21ECLI:DE:BFH:2024:U.110424.IVR18.21.0
Das Hauptzollamt trägt die Feststellungslast für das Vorliegen der Massezugehörigkeit, wenn es gegen einen Insolvenzverwalter Kraftfahrzeugsteuer für ein auf den Insolvenzschuldner zugelassenes Fahrzeug festsetzt.
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