§ 14 – Weisungen, Aufhebung von Lockerungen und Urlaub
STVOLLZG · Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss v. 26.01.2021 – 2 BvR 676/20ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210126.2bvr067620
- BGH, Beschl. v. 12.08.2015 – StB 6/15
- BVerwG, Beschl. v. 14.08.2013 – 6 P 8/12
Der Personalrat ist nicht zur Mitbestimmung berechtigt, wenn im Bereich der Dienststelle Strafgefangene eine Arbeit aufnehmen, die ihnen von der Leitung der Justizvollzugsanstalt zugewiesen wurde.
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