§ 198 – Inkrafttreten
STVOLLZG · Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BSG, Urt. v. 24.10.2013 – B 13 R 83/11 RECLI:DE:BSG:2013:241013UB13R8311R0
Es widerspricht nicht dem Grundgesetz, wenn Versicherte aufgrund einer Strafhaft ihre bei Haftantritt noch erfüllten besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung (so genannte Drei-Fünftel-Belegung) verlieren.
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