§ 30 – Weiterleitung von Schreiben. Aufbewahrung
STVOLLZG · Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 17.02.2016 – 2 BvR 3051/14ECLI:DE:BVerfG:2016:rk20160217.2bvr305114
- BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 24.10.2011 – 2 BvR 565/10ECLI:DE:BVerfG:2011:rk20111024.2bvr056510
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