§ 93 – Ersatz von Aufwendungen
STVOLLZG · Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss v. 12.07.2012 – 2 BvR 1278/10ECLI:DE:BVerfG:2012:rk20120712.2bvr127810
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