§ 1 – Anwendungsbereich

STVOLLZGERAKT_BV · Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten zwischen Behörden und Gerichten in gerichtlichen Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz

Diese Verordnung ist anzuwenden auf die Übermittlung elektronisch geführter Gerichtsakten in gerichtlichen Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 1 STVOLLZGERAKT_BV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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