§ 30b – Berechnung des Hubraums

STVZO_2012 · Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Der Hubraum ist wie folgt zu berechnen: 1.Für pi wird der Wert von 3,1416 eingesetzt.
2.Die Werte für Bohrung und Hub werden in Millimeter eingesetzt, wobei auf die erste Dezimalstelle hinter dem Komma auf- oder abzurunden ist.
3.Der Hubraum ist auf volle Kubikzentimeter auf- oder abzurunden.
4.Folgt der zu rundenden Stelle eine der Ziffern 0 bis 4, so ist abzurunden, folgt eine der Ziffern 5 bis 9, so ist aufzurunden.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 30b STVZO_2012 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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