Gesetz gegen mißbräuchliche Inanspruchnahme von Subventionen
SUBVG · 8 Normen
- § 1Geltungsbereich
- § 2Bezeichnung der subventionserheblichen Tatsachen
- § 3Offenbarungspflicht bei der Inanspruchnahme von Subventionen
- § 4Scheingeschäfte, Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten
- § 5Herausgabe von Subventionsvorteilen
- § 6Anzeige bei Verdacht eines Subventionsbetrugs
- § 7Berlin-Klausel
- § 8Inkrafttreten
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