§ 1 – Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung

SVBEZGRV_2014 · Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2014

(1)Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2012 beträgt 33 002 Euro.
(2)Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2014 beträgt 34 857 Euro.
(3)Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 1 SVBEZGRV_2014 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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