§ 1 – Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung

SVBEZGRV_2016 · Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2016

(1)Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2014 beträgt 34 514 Euro.
(2)Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2016 beträgt 36 267 Euro.
(3)Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 1 SVBEZGRV_2016 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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