§ 1 – Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung

SVBEZGRV_2017 · Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2017

(1)Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2015 beträgt 35 363 Euro.
(2)Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2017 beträgt 37 103 Euro.
(3)Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 1 SVBEZGRV_2017 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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