§ 1 – Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung

SVBEZGRV_2018 · Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2018

(1)Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2016 beträgt 36 187 Euro.
(2)Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2018 beträgt 37 873 Euro.
(3)Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 1 SVBEZGRV_2018 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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