§ 1 – Durchschnittsentgelte in der Rentenversicherung

SVBEZGRV_2020 · Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2020

(1)Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2018 beträgt 38 212 Euro.
(2)Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2020 beträgt 40 551 Euro.
(3)Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 1 SVBEZGRV_2020 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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