§ 1 – Durchschnittsentgelte in der Rentenversicherung

SVBEZGRV_2021 · Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2021

(1)Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2019 beträgt 39 301 Euro.
(2)Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2021 beträgt 41 541 Euro.
(3)Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 1 SVBEZGRV_2021 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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