§ 26 – Arten der Dienstzeitversorgung

SVG_2025 · Gesetz über die Versorgung der früheren Soldatinnen und früheren Soldaten und ihrer Hinterbliebenen

Die Dienstzeitversorgung der Berufssoldatinnen und Berufssoldaten umfasst: 1.Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag,
2.Unfallruhegehalt,
3.Übergangsgeld,
4.Ausgleich bei Altersgrenzen,
5.Erhöhungsbetrag nach § 40 Absatz 5 Satz 3 erster Halbsatz,
6.Unterschiedsbetrag nach § 64 Absatz 1 Satz 2 und 3,
7.Ausgleichsbetrag nach § 64 Absatz 2,
8.Anpassungszuschlag nach § 117 Satz 5,
9.Leistungen nach den §§ 96 bis 100,
10.Einmalzahlungen nach § 105.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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