§ 2 – Aufhebung der Stillegungspflicht für künftig aufkommende Beträge

SVSTFREIGG · Gesetz über die Freigabe der stillgelegten Mittel aus der Steuer für den Selbstverbrauch sowie über die Aufhebung der Stillegungspflicht für künftig aufkommende Beträge

Künftig aufkommende Beträge aus dieser Steuer für den Selbstverbrauch sind nicht mehr als Konjunkturausgleichsrücklage auf Sonderkonten bei der Deutschen Bundesbank anzusammeln, sondern werden bei der Umsatzsteuer vereinnahmt. Zu leistende Erstattungen an Steuern für den Selbstverbrauch sind dem Umsatzsteueraufkommen zu entnehmen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 2 SVSTFREIGG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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