Anlage 13 – (zu § 64)

TAPPV · Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2006, 1856 Approbationsurkunde Herr/Frau .................................................................... geboren am ................................................................... in ........................................................................... erfüllt die Voraussetzungen der Bundes-Tierärzteordnung. Mit Wirkung vom heutigen Tage wird ihm/ihr die Approbation als Tierarzt/Tierärztin erteilt. Die Approbation berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung Tierarzt/Tierärztin und zur Ausübung des tierärztlichen Berufes. ..................., den ................. (Siegel oder Stempel) .......................................... (Unterschrift)

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anlage 13 TAPPV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Anlage 13 TAPPV direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

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