§ 10 – Übergangsvorschrift

TEXTILGESTALTERMSTRV · Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Textilgestalter-Handwerk

(1)Die bis zum 31. August 2013 begonnenen Prüfungsverfahren werden nach den bisherigen Vorschriften zu Ende geführt. Erfolgt die Anmeldung zur Prüfung bis zum Ablauf des 28. Februar 2014, sind auf Verlangen des Prüflings die bis zum 31. August 2013 geltenden Vorschriften weiter anzuwenden.
(2)Prüflinge, die die Prüfung nach den bis zum 31. August 2013 geltenden Vorschriften nicht bestanden haben und sich bis zum 31. August 2015 zu einer Wiederholungsprüfung anmelden, können auf Verlangen die Wiederholungsprüfung nach den bis zum 31. August 2013 geltenden Vorschriften ablegen.
(3)Ab dem 31. August 2013 sind vorbehaltlich der Absätze 1 und 2 der Erlass des Bundesministers für Wirtschaft (Erlass BMWi - IIB1 - 1756/57) über die Anerkennung des Berufsbildes für das Sticker-Handwerk vom 24. Mai 1957 (BAnz. Nr. 107 vom 6. Juni 1957) und der Erlass des Bundesministers für Wirtschaft (Erlass BMWi - IIB1 - 715/57) über die Anerkennung des Berufsbildes für das Weber-Handwerk vom 13. März 1957 (BAnz. Nr. 58 vom 23. März 1957) nicht mehr anzuwenden.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 10 TEXTILGESTALTERMSTRV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 10 TEXTILGESTALTERMSTRV direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.