§ 11 – Übergangsvorschriften

TIER-LM_V · Verordnung zur Regelung bestimmter Fragen der amtlichen Überwachung des Herstellens, Behandelns und Inverkehrbringens von Lebensmitteln tierischen Ursprungs

Abweichend von § 6 Absatz 2 ist bis zum 20. November 2010 § 22a Absatz 1 Satz 2 und 3 des Fleischhygienegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 2003 (BGBl. I S. 1242, 1585) in der bis zum 6. September 2005 geltenden Fassung weiter anzuwenden.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 11 TIER-LM_V und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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