§ 1 – Anwendungsbereich

TIERGESBU_G · Gesetz zur Durchsetzung tiergesundheitsrechtlicher und bestimmter kontrollrechtlicher Vorschriften der Europäischen Union

Dieses Gesetz regelt Ordnungswidrigkeiten nach dem unmittelbar geltenden Tiergesundheitsrecht der Europäischen Union und nach dem unmittelbar geltenden Kontrollrecht der Europäischen Union, soweit sich dieses auf das Tiergesundheitsrecht der Europäischen Union bezieht.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 1 TIERGESBU_G und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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