§ 4 – Ausbildungsberufsbild

TIERMEDFANGAUSBV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Tiermedizinischen Fachangestellten/zur Tiermedizinischen Fachangestellten

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten: 1.Der Ausbildungsbetrieb:
1.1Stellung der Tierarztpraxis im Veterinär- und im Gesundheitswesen,
1.2Aufbau und Rechtsform,
1.3Gesetzliche und vertragliche Regelungen der tiermedizinischen Versorgung,
1.4Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
1.5Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.6Umweltschutz;
2.Hygiene und Infektionsschutz:
2.1Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene,
2.2Infektionskrankheiten und Seuchenschutz;
3.Tierschutz, Patientenbetreuung:
3.1Tierschutz,
3.2Tierartgerechte und verhaltensgemäße Haltung von Tieren; Betreuung von Patienten;
4.Kommunikation:
4.1Kommunikationsformen und -methoden,
4.2Beratung und Betreuung von Tierhaltern und Tierhalterinnen,
4.3Verhalten in Konfliktsituationen;
5.Information und Datenschutz:
5.1Informations- und Kommunikationssysteme,
5.2Datenschutz und Datensicherheit;
6.Betriebsorganisation und Qualitätsmanagement:
6.1Betriebs- und Arbeitsabläufe,
6.2Marketing,
6.3Arbeiten im Team,
6.4Qualitätsmanagement,
6.5Zeitmanagement;
7.Betriebsverwaltung und Abrechnung:
7.1Verwaltungsarbeiten und Dokumentation,
7.2Abrechnungswesen,
7.3Materialbeschaffung und -verwaltung;
8.Tierärztliche Hausapotheke:
8.1Eingang und Lagerung von Arzneimitteln und Impfstoffen,
8.2Abgabe von Arzneimitteln;
9.Maßnahmen bei Diagnostik und Therapie unter Anleitung und Aufsicht des Tierarztes oder der Tierärztin:
9.1Assistenz bei tierärztlicher Diagnostik,
9.2Assistenz bei tierärztlicher Therapie;
10.Prävention und Rehabilitation;
11.Laborarbeiten;
12.Röntgen und Strahlenschutz;
13.Notfallmanagement:
13.1Erste Hilfe beim Menschen,
13.2Hilfeleistungen bei Notfällen am Tier.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 4 TIERMEDFANGAUSBV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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