(Fundstelle: BGBl.
I 2005, 2533 - 2536)A.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zu den Berufsbildpositionen 1.5Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.6Umweltschutz,
9.1Assistenz bei tierärztlicher Diagnostik, Lernziel a,
sind während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln.
Ihre Vermittlung soll insbesondere im Zusammenhang mit den Berufsbildpositionen 2.Hygiene und Infektionsschutz,
3.2Tierartgerechte und verhaltensgemäße Haltung von Tieren; Betreuung von Patienten,
6.Betriebsorganisation und Qualitätsmanagement,
8.Tierärztliche Hausapotheke,
9.Maßnahmen der Diagnostik und Therapie unter Anleitung und Aufsicht des Tierarztes oder der Tierärztin,
11.Laborarbeiten,
12.Röntgen und Strahlenschutz
und 13.Notfallmanagement
erfolgen.
B.
Vor der Zwischenprüfung- 1. bis 18.
Ausbildungsmonat -
(1)In einem Zeitraum von zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 1.1Stellung der Tierarztpraxis im Veterinär- und im Gesundheitswesen, Lernziele a und b,
1.2Aufbau und Rechtsform, Lernziele a bis c,
1.3Gesetzliche und vertragliche Regelungen der tiermedizinischen Versorgung, Lernziele a, b und d,
1.4Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziele a bis d,
zu vermitteln.
(2)In einem Zeitraum von vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 2.1Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene,
2.2Infektionskrankheiten und Seuchenschutz,
3.2Tierartgerechte und verhaltensgemäße Haltung von Tieren; Betreuung von Patienten, Lernziele b und d,
8.1Eingang und Lagerung von Arzneimitteln und Impfstoffen, Lernziele b bis f,
13.1Erste Hilfe beim Menschen
insbesondere in Verbindung mit den Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 3.1Tierschutz, Lernziel a,
6.3Arbeiten im Team, Lernziele c und d,
zu vermitteln.
(3)In einem Zeitraum von vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 6.1Betriebs- und Arbeitsabläufe, Lernziel c,
6.2Marketing, Lernziel b,
7.2Abrechnungswesen, Lernziel a,
7.3Materialbeschaffung und -verwaltung,
9.1Assistenz bei tierärztlicher Diagnostik, Lernziel e,
9.2Assistenz bei tierärztlicher Therapie, Lernziele f und h,
10.Prävention und Rehabilitation, Lernziel e,
11.Laborarbeiten, Lernziel a,
12.Röntgen und Strahlenschutz, Lernziel g,
und im Zusammenhang damit insbesondere die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 6.3Arbeiten im Team, Lernziel b,
6.4Qualitätsmanagement, Lernziele a und b,
6.5Zeitmanagement, Lernziel b,
zu vermitteln.
(4)In einem Zeitraum von fünf bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 4.1Kommunikationsformen und -methoden, Lernziele a und b,
4.3Verhalten in Konfliktsituationen, Lernziel a,
5.1Informations- und Kommunikationssysteme,
5.2Datenschutz und Datensicherheit,
6.1Betriebs- und Arbeitsabläufe, Lernziel a,
7.1Verwaltungsarbeiten und Dokumentation, Lernziele a und b,
7.2Abrechnungswesen, Lernziel b,
und im Zusammenhang damit insbesondere die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildposition 6.3Arbeiten im Team, Lernziel a,
zu vermitteln.
C.
Nach der Zwischenprüfung- 19. bis 36.
Ausbildungsmonat -
(1)In einem Zeitraum von fünf bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 3.1Tierschutz, Lernziel b,
3.2Tierartgerechte und verhaltensgemäße Haltung von Tieren; Betreuung von Patienten, Lernziele a und c,
4.1Kommunikationsformen und -methoden, Lernziel d,
4.2Beratung und Betreuung von Tierhaltern und Tierhalterinnen,
4.3Verhalten in Konfliktsituationen, Lernziele b und c,
8.2Abgabe von Arzneimitteln,
9.1Assistenz bei tierärztlicher Diagnostik, Lernziel d,
9.2Assistenz bei tierärztlicher Therapie, Lernziel c,
insbesondere in Verbindung mit den Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 6.1Betriebs- und Arbeitsabläufe, Lernziel b,
6.4Qualitätsmanagement, Lernziele c und d,
6.5Zeitmanagement, Lernziele a und c bis f,
7.2Abrechnungswesen, Lernziele c bis e,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit insbesondere die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 1.3Gesetzliche und vertragliche Regelungen der tiermedizinischen Versorgung, Lernziel a, b und d,
2.1Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene, Lernziel d,
2.2Infektionskrankheiten und Seuchenschutz, Lernziele a bis c,
3.1Tierschutz, Lernziel a,
4.1Kommunikationsformen und -methoden, Lernziele a und b,
6.1Betriebs- und Arbeitsabläufe, Lernziel a,
6.3Arbeiten im Team, Lernziel b,
7.2Abrechnungswesen, Lernziel b,
7.3Materialbeschaffung und -verwaltung, Lernziel c,
8.1Eingang und Lagerung von Arzneimitteln und Impfstoffen, Lernziel c,
9.2Assistenz bei tierärztlicher Therapie, Lernziele f und h,
zu vertiefen.
(2)In einem Zeitraum von vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 4.1Kommunikationsformen und -methoden, Lernziel c,
9.1Assistenz bei tierärztlicher Diagnostik, Lernziel c,
9.2Assistenz bei tierärztlicher Therapie, Lernziele d, e und g,
6.2Marketing, Lernziele a und c,
6.4Qualitätsmanagement, Lernziel e,
7.1Verwaltungsarbeiten und Dokumentation, Lernziele c bis e,
12.Röntgen und Strahlenschutz, Lernziele a bis f und h bis j,
insbesondere in Verbindung mit den Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 6.3Arbeiten im Team, Lernziel e,
10.Prävention und Rehabilitation, Lernziel d,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit insbesondere die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 5.1Informations- und Kommunikationssysteme,
5.2Datenschutz und Datensicherheit, Lernziele a und c,
6.3Arbeiten im Team, Lernziele c und d,
10.Prävention und Rehabilitation, Lernziel e,
zu vertiefen.
(3)In einem Zeitraum von vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 8.1Eingang und Lagerung von Arzneimitteln und Impfstoffen, Lernziel a,
9.1Assistenz bei tierärztlicher Diagnostik, Lernziel b,
9.2Assistenz bei tierärztlicher Therapie, Lernziele a und b,
10.Prävention und Rehabilitation, Lernziele a bis c, f und g,
13.2Hilfestellung bei Notfällen am Tier
insbesondere in Verbindung mit den Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten der Berufsbildposition 11.Laborarbeiten, Lernziele b bis e,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit insbesondere die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 2.1Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene, Lernziel e,
2.2Infektionskrankheiten und Seuchenschutz, Lernziel d,
3.2Tierartgerechte und verhaltensgemäße Haltung von Tieren; Betreuung von Patienten, Lernziele b und d,
5.2Datenschutz und Datensicherheit, Lernziel b,
zu vertiefen.
(4)In einem Zeitraum von zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 1.1Stellung der Tierarztpraxis im Veterinär- und im Gesundheitswesen, Lernziel c,
1.2Aufbau und Rechtsform, Lernziel d,
1.3Gesetzliche und vertragliche Regelungen der tiermedizinischen Versorgung, Lernziel c,
1.4Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziele e und f,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit insbesondere die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 1.2Aufbau und Rechtsform, Lernziel c,
6.3Arbeiten im Team, Lernziel a,
zu vertiefen.
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
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