§ 17 – Übergangsbestimmungen

TIERSCHLV_2013 · Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates

(1)Die Vorschriften der §§ 6, 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 und des § 14 sind bis zum 8. Dezember 2019 auf Schlachthöfe oder Teile von Schlachthöfen nicht anzuwenden, soweit sie vor dem 1. Januar 2013 in Betrieb genommen worden sind.
(2)Für Schlachthöfe oder Teile von Schlachthöfen sind, soweit sie vor dem 1. Januar 2013 in Betrieb genommen worden sind, abweichend von den §§ 6, 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 und § 14 bis zum 8. Dezember 2019 die §§ 6, 7 Absatz 1 und 2 Satz 2, Absatz 3, 4 und 8, § 12 Absatz 2 sowie § 13 Absatz 6 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 3 Teil II Nummer 3.7.2, Nummer 3.7.3 Satz 2 und 3, Nummer 3.8 Satz 1, Nummer 3.9, 4.4.2 Satz 2 und Nummer 4.5 sowie § 15 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Nummer 2, 3 und 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb der Tierschutz-Schlachtverordnung in der bis zum 31. Dezember 2012 geltenden Fassung weiter anzuwenden.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 17 TIERSCHLV_2013 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 17 TIERSCHLV_2013 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.