Verordnung über die Meisterprüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Tierwirtschaftsmeister und Tierwirtschaftsmeisterin
TIERWMEISTPRV · 13 Normen
- § 1Ziel der Meisterprüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
- § 2Fachrichtung
- § 3Zulassungsvoraussetzungen
- § 4Gliederung der Meisterprüfung
- § 5Anforderungen im Prüfungsteil „Tierhaltung, Tierproduktion und Verfahrenstechnik“
- § 6Anforderungen im Prüfungsteil „Betriebs- und Unternehmensführung“
- § 7Anforderungen im Prüfungsteil „Berufsausbildung und Mitarbeiterführung“
- § 8Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
- § 9Bestehen der Meisterprüfung
- § 10Wiederholung der Meisterprüfung
- § 11Übergangsvorschriften
- § 12Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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