Art. 60 – Überprüfung der Auswirkungen von Artikel 15

TKMODG · Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) und zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales berichtet im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2021, welche Auswirkungen sich nach dem durch Artikel 61 Absatz 1 ergebenden Inkrafttreten der Änderung von § 2 Nummer 15 der Betriebskostenverordnung auf die Höhe der Bedarfe nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, dem Dritten und Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie den fürsorgerischen Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz ergeben.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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