§ 1 – Geltungsbereich

TSPV_2013 · Verordnung über die Zulassung des Befahrens der Eder- und der Diemeltalsperre sowie die Abwehr strom- und schifffahrtspolizeilicher Gefahren

Diese Verordnung regelt auf der Edertalsperre und der Diemeltalsperre1.die Zulassung des Befahrens,
2.die Anforderungen an die Befähigung eines Schiffsführers,
3.die Kennzeichnung und Bezeichnung eines Fahrzeugs,
4.die Anforderungen an Bau, Ausrüstung und Besatzung eines Fahrzeugs,
5.das Verhalten im Verkehr und
6.die Maßnahmen zur Abwehr von strom- und schifffahrtspolizeilichen Gefahren.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 1 TSPV_2013 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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