Anhang 1 – (zu § 2 Nummer 4 Satz 1 der Anlage)

TVMINDESTLOHN_MALER_12 · Rechtsnormen des Tarifvertrags zur Regelung eines Mindestlohnes für gewerbliche Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk (TV Mindestlohn) vom 28. April 2025

Maler –Prüfen, Bewerten und Vorbereiten von Untergründen
–Herstellen, Bearbeiten, Behandeln und Gestalten von Oberflächen, insbesondere: –Be- und Entschichten insbesondere durch mechanische, thermische, physikalische und chemische Verfahren
–Ausführung von Spachtel- und Glättarbeiten
–Ausführung von Dämm- und Isolierarbeiten, insb. Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) einschließlich Schlussbeschichtung
–Tapezier-, Verlege-, Klebe- und Spannarbeiten insb. für Decken-, Wand- und Bodengestaltung
–Be- und Verarbeiten von Trenn- und Dämmschichten sowie Unterlagen
–Be- und Verarbeitung textiler Werkstoffe
–Ausführung von Dekorationsarbeiten insbesondere in Räumen und an Fassaden
–Ausführung von Holz- und Bautenschutzarbeiten insb. gegen klimatische Belastungen und Biotische Angriffe
–Ausführung von Hydrophobierungen, Imprägnierungen und Festigungen
–Bauwerksabdichtungen insbesondere mit bituminösen, zement- oder kunststoffgebundenen Abdichtungsmitteln, Dichtungsbahnen und anderen Dichtstoffen,
–Anwenden von Entrostungs- und Korrosionsschutzverfahren an Bauwerken und Objekten insbesondere an Brücken, Kränen und Strommasten,
–Herstellen von metallischen Überzügen insbesondere durch Metallspritzen, Duplex- und Schmelztauchverfahren
–Durchführung von Ausbauarbeiten insb. Herstellen von Innenflächen aus Putz, Gips, Leichtbaustoffen zur Vorbereitung der Beschichtung
–Ausführung von Montagearbeiten insb. Aus- und Einbau von Systemelemente
–Ausführung von Schutzbeschichtungen insb. Brandschutzbeschichtungen und Auskleidungen mit Beschichtungsmitteln,
–Betonschutz- und instandsetzungsarbeiten
–Straßenmarkierungsarbeiten
–Baufugentechnik insb. Anwendung von Systeme und Techniken zur Abdichtung, Instandhaltung und Sanierung von Bauteil-, Dehnungs- und Anschlussfugen an Gebäuden und Objekten im Innen- und Außenbereich, sowie Glasversiegelung
–Pflegen und Konservieren von Oberflächen
–Entwerfen und Umsetzen von kommunikativer und dekorativer Gestaltung insbesondere Schriften, Zeichen, Ornamente, bildliche Darstellungen, Signets und Symbole
–Ausführung von Lasur- und Beiztechniken
–Ausführung von Blattmetall- und Bronzetechniken
–Ausführung von Fassmal- und Verzierungstechniken, Dekorationsmalerei, Schmuck- und Imitationstechniken
–Ausführung von Sgraffito, Stuckmarmor, Stucculustro und sonstiger Putzgestaltung einschließlich der Verarbeitung von Steinersatzmassen und Beton,
–Durchführung von Instandsetzungsarbeiten insbesondere Konservierung, Restaurierung, Rekonstruktion und Konsolidierung
–Ausführung von Instandhaltungsmaßnahmen an Bauwerken und Objekten
–Auf- und Abbauen von Arbeits- und Schutzgerüsten sowie von Arbeitsbühnen

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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