§ 1 – Geltungsbereich

TVMINDESTLOHNGEB_UDE_2024 · Rechtsnormen des Tarifvertrags zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer

1.Räumlicher GeltungsbereichDas Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
2.Betrieblicher GeltungsbereichBetriebe, die unter den betrieblichen Geltungsbereich des Rahmentarifvertrages für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung (RTV Gebäudereinigung) in der jeweils geltenden Fassung fallen.
3.Persönlicher GeltungsbereichGewerbliche Arbeitnehmer, die eine nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben, einschließlich derjenigen, die gemäß § 8 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung – (SGB IV) eine geringfügige Beschäftigung ausüben.
Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für jedwedes Geschlecht.Ein Auszug aus dem Rahmentarifvertrag (RTV) ist im Anhang zu dieser Anlage abgedruckt.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 1 TVMINDESTLOHNGEB_UDE_2024 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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