§ 1 – Gliederung und Inhalt der Meisterprüfung

UHRMMSTRV_2005 · Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Uhrmacher-Handwerk

Die Meisterprüfung im zulassungsfreien Uhrmacher-Handwerk umfasst folgende selbständige Prüfungsteile: 1.die Prüfung der meisterhaften Verrichtung der Tätigkeiten (Teil I),
2.die Prüfung der besonderen fachtheoretischen Kenntnisse (Teil II),
3.die Prüfung der besonderen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse (Teil III) und
4.die Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Teil IV).

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 1 UHRMMSTRV_2005 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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