§ 4

UMSTGERWNWG · Gesetz über den Nachweis der Rechtmäßigkeit des Erwerbs von Umstellungsguthaben

(1)Der Kontoinhaber ist verpflichtet, innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Zugang des Verlangens die Rechtmäßigkeit des Erwerbs des Gesamtguthabens nachzuweisen.
(2)Die Unterlagen sind bei dem zeitweiligen Sonderausschuß einzureichen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 4 UMSTGERWNWG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 4 UMSTGERWNWG direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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