§ 8 – Vermögensübergang auf eine Personengesellschaft ohne Betriebsvermögen

UMWSTG_1995 · Umwandlungssteuergesetz

(1)1Wird das übergehende Vermögen nicht Betriebsvermögen der übernehmenden Personengesellschaft, so sind die infolge des Vermögensübergangs entstehenden Einkünfte bei den Gesellschaftern der Personengesellschaft zu ermitteln. 2§ 4 Abs. 2 und 3, § 5 Abs. 1 und § 7 gelten entsprechend.
(2)In den Fällen des Absatzes 1 sind § 17 Abs. 3, § 22 Nr. 2 und § 34 Abs. 1 und 3 des Einkommensteuergesetzes nicht anzuwenden.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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