§ 143 – Inkrafttreten

URHG · Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

(1)Die §§ 64 bis 67, 69, 105 Abs. 1 bis 3 und § 138 Abs. 5 treten am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft.
(2)Im übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 1966 in Kraft.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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