§ 25c – Besteuerung von Umsätzen mit Anlagegold
USTG · Umsatzsteuergesetz
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BFH, Beschl. v. 24.04.2025 – V B 4/24ECLI:DE:BFH:2025:B.240425.VB4.24.0
1. NV: Der Vermittlungsbegriff im Bereich der Finanzdienstleistungen umfasst keine Leistungen, die keinen spezifischen und wesentlichen Bezug zu dem einzelnen Geschäft aufweisen, das vermittelt werden soll (Anschluss an Urteil des Bundesfinanzhofs vom 30.10.2008 - V R 44/07, BFHE 223, 507, BStBl II 2009, 554). 2. NV: Zur Darlegung (§ 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) einer Divergenz im Hinblick auf das Erfordernis der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Sinne von § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO müssen --aus dem Urteil des Finanzgerichts und aus der Divergenzentscheidung-- abstrakte Rechtssätze in Bezug auf dieselbe Rechtsfrage gegenübergestellt werden.
- BGH, Beschl. v. 17.10.2023 – 1 StR 151/23ECLI:DE:BGH:2023:171023B1STR151.23.0
1. Das Merkmal "mit einem von den Goldmärkten akzeptierten Gewicht" im Sinne des § 25c Abs. 2 Nr. 1 UStG bedingt, dass in die Barren oder Plättchen Angaben des Herstellers, des Gewichts und des Goldfeingehalts eingestanzt sind. 2. Zur Entstehung deutscher Einfuhrumsatzsteuer bei Zollverstößen in anderen Mitgliedstaaten.
- BFH, Urt. v. 12.07.2023 – XI R 41/20ECLI:DE:BFH:2023:U.120723.XIR41.20.0
1. Ab der Eintragung einer Ausgliederung im Handelsregister muss der Widerspruch gegen eine Gutschrift, die auf einem von der Ausgliederung umfassten Vertrag beruht, dem übernehmenden Rechtsträger gegenüber erklärt werden. 2. Hat ein Unternehmer auf die Steuerfreiheit eines Umsatzes dadurch verzichtet, dass er dem Leistungsempfänger den Umsatz unter gesondertem Ausweis von Umsatzsteuer in Rechnung gestellt hat, kann er den darin liegenden Verzicht nur dadurch rückgängig machen, dass er dem übernehmenden Rechtsträger als Leistungsempfänger eine berichtigte Rechnung ohne Umsatzsteuer erteilt.
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