Verordnung zur Bildung von Altersrückstellungen durch die gesetzlichen Unfallversicherungsträger
UV-ALTR_CKV · 7 Normen
- § 1Bildung der Altersrückstellungen
- § 2Überprüfung
- § 3Altersrückstellungen für die ehemaligen Beschäftigten des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
- § 4Übergangsvorschriften zur Bildung der Altersrückstellungen
- § 5Inkrafttreten
Verordnung zur Bildung von Altersrückstellungen durch die gesetzlichen Unfallversicherungsträger ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.