Anlage 2 – (zu § 2 Nummer 6)

UVSV · Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung

(Fundstelle: BGBl. I 2011, 1419)
Wichtungsfaktoren zur Ermittlung der erythemwirksamen Bestrahlungsstärke von UV-Bestrahlungsgeräten werden durch folgende Wirkungsfunktion mit Parametern festgelegt: Wellenlänge λ in nm Wichtungsfaktor Sλ
λ < 298 1
298 ≤ λ ≤ 328 100,094 (298 – λ)
328 < λ ≤ 400 100,015 (140 – λ)

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anlage 2 UVSV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Anlage 2 UVSV direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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