Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie durch zivile Wachpersonen
UZWBWG · 24 Normen
- § 1Berechtigte Personen
- § 2Militärische Bereiche und Sicherheitsbereiche
- § 3Straftaten gegen die Bundeswehr
- § 4Anhalten und Überprüfen von Personen im militärischen Sicherheitsbereich
- § 5Weitere Personenüberprüfung
- § 6Vorläufige Festnahme
- § 7Durchsuchung und Beschlagnahme bei Personenüberprüfung
- § 8Allgemeine Anordnung von Durchsuchungen
- § 8aIdentitätsfeststellung außerhalb eines militärischen Sicherheitsbereiches
- § 8bDurchsuchung zum Eigenschutz
- § 9Voraussetzungen des unmittelbaren Zwanges
- § 10Einzelmaßnahmen des unmittelbaren Zwanges
- § 11Androhung der Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges
- § 12Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- § 13Hilfeleistung für Verletzte
- § 14Fesselung von Personen
- § 15Schußwaffengebrauch gegen Personen
- § 16Besondere Vorschriften für den Schußwaffengebrauch
- § 17Androhung des Schußwaffengebrauchs
- § 18Explosivmittel
- § 19Einschränkung von Grundrechten
- § 20Entschädigung bei Sperrung sonstiger Örtlichkeiten
- § 20aDatenverarbeitung und Datenübermittlung
- § 21Inkrafttreten
Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie durch zivile Wachpersonen ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.