Gesetz über die Gewährung einer einmaligen Energiepreispauschale an Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes
VEPPGEWG · 4 Normen
- § 1Anspruchsberechtigung, Höhe der Energiepreispauschale, Auszahlung
- § 2Ausschlusstatbestände, Rückforderungsvorbehalt, Rechtsweg
- § 3Nichtberücksichtigung als Einkommen bei Sozialleistungen und im Beitragsrecht, Unpfändbarkeit
- § 4Verarbeitung von Daten
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