Art. 10 – Inkrafttreten

VERKFING_1971 · Gesetz über die weitere Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und des Bundesfernstraßenbaus

Artikel 8 § 1 Nr. 4 und § 2 treten am 1. April 1972, im übrigen tritt das Gesetz am 1. März 1972 in Kraft.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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