Anlage 2 – (zu § 4)

VERKKFMAUSBV_1999 · Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr

(Fundstelle: BGBl.
I 1999, 1594 - 1596)
- Zeitliche Gliederung -1.
Ausbildungsjahr
(1)In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 1.1Aufgaben, Struktur und Rechtsform
1.2Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften
1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
1.4Umweltschutz
2.Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
3.Markt für Beförderungsleistungen, Lernziele a) bis d)
zu vermitteln.
(2)In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 5.1Marketing, Lernziele a), c) und d)
5.2Entwickeln und Anbieten von Leistungen, Lernziele a) und b)
6.1Kommunikation, Lernziele a) bis d)
6.2Verkauf und Beratung
6.3Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben, Lernziele a) und c)
zu vermitteln und die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition 1.4Umweltschutz
fortzuführen.
(3)In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 7.1Rechnungswesen, Lernziele a) und b)
7.2Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziele a) und c)
7.3Controlling, Lernziel a)
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 2.2Informations- und Kommunikationssysteme
2.3Datenschutz und Datensicherheit
fortzuführen.
2.
Ausbildungsjahr
(1)In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 4.1Produktionsplanung und -prozesse
4.2Transportmittel und Transportketten
4.3Qualitätsmanagement, Lernziele a) und b)
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
1.4Umweltschutz
2.1Arbeitsorganisation, Lernziele c) bis f)
2.2Informations- und Kommunikationssysteme
3.Markt für Beförderungsleistungen, Lernziele a) bis d)
fortzuführen.
(2)In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 3.Markt für Beförderungsleistungen, Lernziel e)
5.1Marketing, Lernziel b)
5.2Entwickeln und Anbieten von Leistungen, Lernziele c) und d)
5.3Preise und Preiskalkulation
5.4Verträge und Vereinbarungen, Lernziele b) bis d)
5.5Bearbeiten von Kundenaufträgen
6.3Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben, Lernziel b)
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
1.4Umweltschutz
2.1Arbeitsorganisation, Lernziele c) bis f)
4.1Produktionsplanung und -prozesse
4.2Transportmittel und Transportketten
4.3Qualitätsmanagement, Lernziele a) und b)
6.1Kommunikation, Lernziele a) bis d)
fortzuführen.
(3)In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 7.3Controlling, Lernziel b)
7.4Finanzierung, Lernziele b) und c)
8.1Bedarf und Einkauf, Lernziele a) bis d)
8.2Disposition und Bestandsführung, Lernziel a)
9.1Personalplanung, Lernziele f) und g)
9.2Personalverwaltung, Lernziele a) und b)
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 2.2Informations- und Kommunikationssysteme
2.3Datenschutz und Datensicherheit
6.1Kommunikation, Lernziele c) und d)
7.3Controlling, Lernziel a)
fortzuführen.
3.
Ausbildungsjahr
(1)In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 9.1Personalplanung, Lernziele a) bis e)
9.2Personalverwaltung, Lernziele c) bis e)
9.3Personalentwicklung
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 1.2Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften
1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
2.1Arbeitsorganisation, Lernziele c) bis f)
2.2Informations- und Kommunikationssysteme
2.3Datenschutz und Datensicherheit
6.1Kommunikation, Lernziele c) und d)
7.3Controlling, Lernziel a)
fortzuführen.
(2)In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 7.1Rechnungswesen, Lernziele c) und d)
7.2Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziele b) und d)
7.3Controlling, Lernziel c)
7.4Finanzierung, Lernziel a)
8.1Bedarf und Einkauf, Lernziel e)
8.2Disposition und Bestandsführung, Lernziele b) und c)
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 7.1Rechnungswesen, Lernziele a) und b)
7.2Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziele a) und c)
7.3Controlling, Lernziele a) und b)
7.4Finanzierung, Lernziele b) und c)
8.1Bedarf und Einkauf, Lernziele a) bis d)
8.2Disposition und Bestandsführung, Lernziel a)
fortzuführen.
(3)In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 4.3Qualitätsmanagement, Lernziele c) und d)
5.1Marketing, Lernziel e)
5.6Haftung und Schadensregulierung
6.1Kommunikation, Lernziel e)
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 2.1Arbeitsorganisation, Lernziele c) bis f)
2.2Informations- und Kommunikationssysteme
2.3Datenschutz und Datensicherheit
6.1Kommunikation, Lernziele a) bis d)
6.2Verkauf und Beratung
6.3Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben
fortzuführen sowie die Berufsbildpositionen 4.3Qualitätsmanagement, Lernziele a) und b)
5.1Marketing, Lernziele a) bis d)
5.2Entwickeln und Anbieten von Leistungen
5.3Preise und Preiskalkulation
5.4Verträge und Vereinbarungen, Lernziele a), c) und d)
5.5Bearbeiten von Kundenaufträgen
zu vertiefen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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