§ 36 – Widerspruchsverfahren
VERMG · Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- Ein Antrag auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs ist unzulässig, wenn der angegriffene Bescheid dem Antragsteller gegenüber bestandskräftig geworden ist.
Ein Antrag auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs ist unzulässig, wenn der angegriffene Bescheid dem Antragsteller gegenüber bestandskräftig geworden ist.
Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 36 VERMG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.
Kann ich § 36 VERMG direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?
Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.