§ 5

VERSAILLERVTRABKBELGABEST · Ausführungsbestimmungen zum Gesetz betreffend das deutsch-belgische Abkommen zu Artikel 312 des Friedensvertrags vom 20. Juli 1921 (Reichsgesetzbl. S. 1177)

Die Landesversicherungsanstalt Rheinprovinz ist zum Empfang einer nach Artikel 16 des Abkommens von belgischer Seite zu leistenden Vergütung berechtigt; ist eine solche deutscherseits zu zahlen, so fällt sie der genannten Versicherungsanstalt zur Last. Bei der in Artikel 17 Abs. 3 des Abkommens vorgesehenen Abrechnung tritt die Pensionskasse für die Arbeiter der preußisch-hessischen Eisenbahngemeinschaft an die Stelle der Landesversicherungsanstalt Rheinprovinz.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 5 VERSAILLERVTRABKBELGABEST und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 5 VERSAILLERVTRABKBELGABEST direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.