Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen und zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen
VERSFINKFLAUSBV · 21 Normen
- § 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2Dauer der Berufsausbildung
- § 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- § 4Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
- § 5Ausbildungsplan
- § 6Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- § 7Inhalt des Teiles 1
- § 8Prüfungsbereich des Teiles 1
- § 9Inhalt des Teiles 2
- § 10Prüfungsbereiche des Teiles 2
- § 11Prüfungsbereich „Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung“
- § 12Prüfungsbereich „Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt“
- § 13Prüfungsbereich „Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft“
- § 14Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 15Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- § 16Mündliche Ergänzungsprüfung
- § 17Inhalt der Zusatzqualifikation
- § 18Prüfung der Zusatzqualifikation
- § 19Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen und zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.