Verordnung über gewerbsmäßige Versteigerungen
VERSTV_2003 · 9 Normen
- § 1Versteigerungsauftrag
- § 2Verzeichnis
- § 3Anzeige
- § 6Ausnahme von den verbotenen Tätigkeiten
- § 7Zuschlag
- § 8Buchführung
- § 9Untersagung, Aufhebung und Unterbrechung der Versteigerung
- § 10Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
- § 11Anwendung bei grenzüberschreitender Dienstleistungserbringung
Verordnung über gewerbsmäßige Versteigerungen ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.