Art. 7 – Rechtsstellung der Beamten, Versorgungsempfänger und anderen Beschäftigten

VERTLAST_NDG · Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum NATO-Truppenstatut und anderer Gesetze

Der Übertritt kraft Gesetzes der bisher mit der Verteidigungslastenverwaltung befassten Beamten und anderen Beschäftigten in den Dienst des Bundes und die Übernahme der Versorgungsempfänger aus dem Bereich der Verteidigungslastenverwaltung durch den Bund werden ausgeschlossen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 7 VERTLAST_NDG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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