Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist für Vertrieb oder Geprüfte Berufsspezialistin für Vertrieb
VERTRFPRV · 16 Normen · 2 Anhänge
Normen
- § 1Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
- § 2Zulassungsvoraussetzungen
- § 3Inhalt der Prüfung
- § 4Prüfungsbereich „Selbstmanagement im Vertrieb sicherstellen“
- § 5Prüfungsbereich „Operative Tätigkeiten im Vertrieb durchführen“
- § 6Prüfungsbereich „Kundenorientierte Kommunikation im Vertrieb gestalten“
- § 7Form und Ablauf der Prüfung
- § 8Schriftliche Prüfung
- § 9Mündliche Prüfung
- § 10Bewertung der Prüfungsleistungen
- § 11Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
- § 12Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- § 13Zeugnisse
- § 14Wiederholung der Prüfung
- § 15Übergangsvorschriften
- § 16Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist für Vertrieb oder Geprüfte Berufsspezialistin für Vertrieb ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.