§ 2 – Verrechnung

VFBAZV · Verordnung über die Zuweisungen an das Sondervermögen „Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit“

(1)Die Höhe der regelmäßigen Zuweisungen (Zahlungsbetrag) berechnet sich nach folgender Formel: ZB = SBE x ZS + EBet – VA.
In dieser Formel bedeutet: ZB:Zahlungsbetrag in Euro,
SBE:Summe der im Vorquartal gezahlten ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und Entgelte in Euro,
ZS:zum Zahlungstermin (§ 3 Absatz 1) geltender Zuweisungssatz in Prozent,
EBet:im Vorquartal erzielte Einnahmen aus der Beteiligung anderer Dienstherren an den Versorgungsausgaben der Bundesagentur für Arbeit in Euro,
VA:Versorgungsausgaben im Vorquartal in Euro.
(2)Ergibt sich ein negativer Zahlungsbetrag, so ist er durch eine Zahlung aus dem Sondervermögen an die Bundesagentur für Arbeit auszugleichen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 2 VFBAZV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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