Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften
VGG · 152 Normen
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Verwertungsgesellschaft
- § 3Abhängige Verwertungseinrichtung
- § 4Unabhängige Verwertungseinrichtung
- § 5Rechtsinhaber
- § 6Berechtigter
- § 7Mitglieder
- § 7aAußenstehender
- § 8Nutzer
- § 9Wahrnehmungszwang
- § 10Zustimmung zur Rechtswahrnehmung
- § 11Nutzungen für nicht kommerzielle Zwecke
- § 12Beendigung der Rechtswahrnehmung; Entzug von Rechten
- § 13Bedingungen für die Mitgliedschaft
- § 14Elektronische Kommunikation
- § 15Mitglieder- und Berechtigtenverzeichnis
- § 16Grundsatz der Mitwirkung
- § 17Allgemeine Befugnisse der Mitgliederhauptversammlung
- § 18Befugnisse der Mitgliederhauptversammlung in Bezug auf die Organe
- § 19Durchführung der Mitgliederhauptversammlung; Vertretung
- § 20Mitwirkung der Berechtigten, die nicht Mitglied sind
- § 21Geschäftsführung
- § 22Aufsichtsgremium
- § 23Einziehung, Verwaltung und Verteilung der Einnahmen aus den Rechten
- § 24Getrennte Konten
- § 25Anlage der Einnahmen aus den Rechten
- § 26Verwendung der Einnahmen aus den Rechten
- § 27Verteilungsplan
- § 27aEinnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen des Urhebers
- § 27bMindestbeteiligung des Urhebers
- § 28Verteilungsfrist
- § 29Feststellung der Berechtigten
- § 30Nicht verteilbare Einnahmen aus den Rechten
- § 31Abzüge von den Einnahmen aus den Rechten
- § 32Kulturelle Förderung; Vorsorge- und Unterstützungseinrichtungen
- § 33Beschwerdeverfahren
- § 34Abschlusszwang
- § 35Gesamtverträge
- § 36Verhandlungen
- § 37Hinterlegung; Zahlung unter Vorbehalt
- § 38Tarifaufstellung
- § 39Tarifgestaltung
- § 40Gestaltung der Tarife für Geräte und Speichermedien
- § 41Auskunftspflicht der Nutzer
- § 42Meldepflicht der Nutzer
- § 43Elektronische Kommunikation
- § 44Repräsentationsvereinbarung; Diskriminierungsverbot
- § 45Abzüge
- § 46Verteilung
- § 47Informationspflichten
- § 48Vermutung bei Auskunftsansprüchen
- § 49Vermutung bei gesetzlichen Vergütungsansprüchen
- § 50Außenstehende bei Weitersendung und Direkteinspeisung
- § 51Kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung
- § 51aWirksamkeit der Rechtseinräumung und dauerhafte Information
- § 51bRepräsentativität der Verwertungsgesellschaft
- § 52Kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung für nicht verfügbare Werke
- § 52aWirksamkeit der Rechtseinräumung und dauerhafte Information bei nicht verfügbaren Werken
- § 52bNicht verfügbare Werke
- § 52cRepräsentativität der Verwertungsgesellschaft bei Werkreihen aus Drittstaaten
- § 52dVerordnungsermächtigung
- § 52eAnwendung auf verwandte Schutzrechte
- § 53Information der Rechtsinhaber vor Zustimmung zur Wahrnehmung
- § 54Informationen für Berechtigte
- § 55Informationen zu Werken und sonstigen Schutzgegenständen
- § 56Informationen für die Allgemeinheit
- § 57Jahresabschluss und Lagebericht
- § 58Jährlicher Transparenzbericht
- § 59Anwendungsbereich
- § 60Nicht anwendbare Vorschriften
- § 61Besondere Anforderungen an Verwertungsgesellschaften
- § 62Informationen zu Musikwerken und Online-Rechten
- § 63Berichtigung der Informationen
- § 64Elektronische Übermittlung von Informationen
- § 65Überwachung von Nutzungen
- § 66Elektronische Nutzungsmeldung
- § 67Abrechnung gegenüber Anbietern von Online-Diensten
- § 68Verteilung der Einnahmen aus den Rechten; Informationen
- § 69Repräsentationszwang
- § 70Informationen der beauftragenden Verwertungsgesellschaft
- § 71Informationen der Mitglieder und Berechtigten bei Repräsentation
- § 72Zugang zur gebietsübergreifenden Vergabe von Online-Rechten an Musikwerken
- § 73Wahrnehmung bei Repräsentation
- § 74Ausnahme für Hörfunk- und Fernsehprogramme
- § 75Aufsichtsbehörde
- § 76Inhalt der Aufsicht
- § 77Erlaubnis
- § 78Antrag auf Erlaubnis
- § 79Versagung der Erlaubnis
- § 80Widerruf der Erlaubnis
- § 81Zusammenarbeit bei Erlaubnis und Widerruf der Erlaubnis
- § 82Anzeige
- § 83Bekanntmachung
- § 84Wahrnehmungstätigkeit ohne Erlaubnis oder Anzeige
- § 85Befugnisse der Aufsichtsbehörde
- § 86Befugnisse der Aufsichtsbehörde bei Verwertungsgesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- § 87Informationsaustausch mit Aufsichtsbehörden anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- § 88Unterrichtungspflicht der Verwertungsgesellschaft
- § 89Anzuwendendes Verfahrensrecht
- § 90Aufsicht über abhängige Verwertungseinrichtungen
- § 91Aufsicht über unabhängige Verwertungseinrichtungen
- § 92Zuständigkeit für Streitfälle nach dem Urheberrechtsgesetz und für Gesamtverträge
- § 93Zuständigkeit für empirische Untersuchungen
- § 94Zuständigkeit für Streitfälle über die gebietsübergreifende Vergabe von Online-Rechten an Musikwerken
- § 95Allgemeine Verfahrensregeln
- § 96Berechnung von Fristen
- § 97Verfahrenseinleitender Antrag
- § 98Zurücknahme des Antrags
- § 99Schriftliches Verfahren und mündliche Verhandlung
- § 100Verfahren bei mündlicher Verhandlung
- § 101Nichterscheinen in der mündlichen Verhandlung
- § 102Gütliche Streitbeilegung; Vergleich
- § 103Aussetzung des Verfahrens
- § 104Aufklärung des Sachverhalts
- § 105Einigungsvorschlag der Schiedsstelle; Widerspruch
- § 106Einstweilige Regelungen
- § 107Sicherheitsleistung
- § 108Schadensersatz
- § 109Beschränkung des Einigungsvorschlags; Absehen vom Einigungsvorschlag
- § 110Streitfälle über Gesamtverträge
- § 111Streitfälle über Rechte der Kabelweitersendung
- § 112Empirische Untersuchung zu Geräten und Speichermedien
- § 113Durchführung der empirischen Untersuchung
- § 114Ergebnis der empirischen Untersuchung
- § 115Verwertung von Untersuchungsergebnissen
- § 116Beteiligung von Verbraucherverbänden
- § 117Kosten des Verfahrens
- § 118Fälligkeit und Vorschuss
- § 119Entsprechende Anwendung des Gerichtskostengesetzes
- § 120Entscheidung über Einwendungen
- § 121Entscheidung über die Kostenpflicht
- § 122Festsetzung der Kosten
- § 123Entschädigung von Zeugen und Vergütung der Sachverständigen
- § 124Aufbau und Besetzung der Schiedsstelle
- § 125Aufsicht
- § 126Beschlussfassung der Schiedsstelle
- § 127Ausschließung und Ablehnung von Mitgliedern der Schiedsstelle
- § 128Gerichtliche Geltendmachung
- § 129Zuständigkeit des Oberlandesgerichts
- § 130Entscheidung über Gesamtverträge
- § 131Ausschließlicher Gerichtsstand
- § 132Übergangsvorschrift für Erlaubnisse
- § 133Anzeigefrist
- § 134Übergangsvorschrift zur Anpassung des Statuts an die Vorgaben dieses Gesetzes
- § 135Informationspflichten der Verwertungsgesellschaft bei Inkrafttreten dieses Gesetzes
- § 136Übergangsvorschrift für Erklärungen der Geschäftsführung und des Aufsichtsgremiums
- § 137Übergangsvorschrift für Rechnungslegung und Transparenzbericht
- § 138Übergangsvorschrift für Verfahren der Aufsichtsbehörde
- § 139Übergangsvorschrift für Verfahren vor der Schiedsstelle und für die gerichtliche Geltendmachung
- § 140Übergangsvorschrift zur Regelung der Verlegerbeteiligung ab dem 7. Juni 2021
- § 141Übergangsvorschrift für vergriffene Werke; Verordnungsermächtigung
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