Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
VGV_2016 · 84 Normen
- § 1Gegenstand und Anwendungsbereich
- § 2Vergabe von Bauaufträgen
- § 3Schätzung des Auftragswerts
- § 4Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe; zentrale Beschaffung
- § 5Wahrung der Vertraulichkeit
- § 6Vermeidung von Interessenkonflikten
- § 7Mitwirkung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
- § 8Dokumentation und Vergabevermerk
- § 9Grundsätze der Kommunikation
- § 10Anforderungen an die verwendeten elektronischen Mittel
- § 10aErstellung und Übermittlung von Bekanntmachungen; Datenaustauschstandard eForms
- § 11Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren
- § 12Einsatz alternativer elektronischer Mittel bei der Kommunikation
- § 13Allgemeine Verwaltungsvorschriften
- § 14Wahl der Verfahrensart
- § 15Offenes Verfahren
- § 16Nicht offenes Verfahren
- § 17Verhandlungsverfahren
- § 18Wettbewerblicher Dialog
- § 19Innovationspartnerschaft
- § 20Angemessene Fristsetzung; Pflicht zur Fristverlängerung
- § 21Rahmenvereinbarungen
- § 22Grundsätze für den Betrieb dynamischer Beschaffungssysteme
- § 23Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems
- § 24Fristen beim Betrieb dynamischer Beschaffungssysteme
- § 25Grundsätze für die Durchführung elektronischer Auktionen
- § 26Durchführung elektronischer Auktionen
- § 27Elektronische Kataloge
- § 28Markterkundung
- § 29Vergabeunterlagen
- § 30Aufteilung nach Losen
- § 31Leistungsbeschreibung
- § 32Technische Anforderungen
- § 33Nachweisführung durch Bescheinigungen von Konformitätsbewertungsstellen
- § 34Nachweisführung durch Gütezeichen
- § 35Nebenangebote
- § 36Unteraufträge
- § 37Auftragsbekanntmachung; Beschafferprofil; Ex-ante-Transparenz
- § 38Vorinformation
- § 39Vergabebekanntmachung; Bekanntmachung über Auftragsänderungen
- § 40Veröffentlichung von Bekanntmachungen
- § 41Bereitstellung der Vergabeunterlagen
- § 42Auswahl geeigneter Unternehmen; Ausschluss von Bewerbern und Bietern
- § 43Rechtsform von Unternehmen und Bietergemeinschaften
- § 44Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
- § 45Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- § 46Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- § 47Eignungsleihe
- § 48Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
- § 49Beleg der Einhaltung von Normen der Qualitätssicherung und des Umweltmanagements
- § 50Einheitliche Europäische Eigenerklärung
- § 51Begrenzung der Anzahl der Bewerber
- § 52Aufforderung zur Interessensbestätigung, zur Angebotsabgabe, zur Verhandlung oder zur Teilnahme am Dialog
- § 53Form und Übermittlung der Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote
- § 54Aufbewahrung ungeöffneter Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote
- § 55Öffnung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote
- § 56Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen
- § 57Ausschluss von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten
- § 58Zuschlag und Zuschlagskriterien
- § 59Berechnung von Lebenszykluskosten
- § 60Ungewöhnlich niedrige Angebote
- § 61Ausführungsbedingungen
- § 62Unterrichtung der Bewerber und Bieter
- § 63Aufhebung von Vergabeverfahren
- § 64Vergabe von Aufträgen für soziale und andere besondere Dienstleistungen
- § 65Ergänzende Verfahrensregeln
- § 66Veröffentlichungen, Transparenz
- § 67Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Liefer- oder Dienstleistungen
- § 69Anwendungsbereich
- § 70Veröffentlichung, Transparenz
- § 71Ausrichtung
- § 72Preisgericht
- § 73Anwendungsbereich und Grundsätze
- § 74Verfahrensart
- § 75Eignung
- § 76Zuschlag
- § 77Kosten und Vergütung
- § 78Grundsätze und Anwendungsbereich für Planungswettbewerbe
- § 79Durchführung von Planungswettbewerben
- § 80Aufforderung zur Verhandlung; Nutzung der Ergebnisse des Planungswettbewerbs
- § 81Übergangsbestimmungen
- § 82Fristenberechnung
- § 83Anwendungsbestimmungen aus Anlass der Einführung von eForms
- Anlage 1(zu § 31 Absatz 2)
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.