Gesetz über die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen und über Bekanntmachungen
VKBKMG · 20 Normen
- § 1Verkündungs- und Bekanntmachungsorgane des Bundes
- § 2Ausgabe und dauerhafte Bereithaltung im Internet
- § 3Verkündung und amtliche Bekanntmachung
- § 4Freier Zugang
- § 5Benachrichtigungsdienste
- § 6Änderungsverbot; Löschung personenbezogener Daten; Berichtigungen
- § 7Sicherung der Echtheit und Unverfälschtheit
- § 8Ersatzverkündungen und -bekanntmachungen des Bundesgesetzblatts
- § 9Vereinfachte Verkündungen und vereinfachte amtliche Bekanntmachungen
- § 10Arten der vereinfachten Verkündung und der vereinfachten amtlichen Bekanntmachung
- § 11Duldungs- und Mitwirkungspflichten; Ausschluss der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs und der Klage
- § 12Nachträgliche Bereitstellung
- § 13Aufwendungsersatz
- § 14Ersatzbekanntmachungen des Bundesanzeigers
- § 15Zuständige Stelle für die amtliche Bekanntmachung von Beschlüssen nach Artikel 80a des Grundgesetzes
- § 16Verfahren der amtlichen Bekanntmachung von Beschlüssen nach Artikel 80a des Grundgesetzes
- § 17Dauerhafte Aufbewahrung
- § 18Erhaltung des Beweiswerts
- § 19Strafvorschriften
- § 20Bußgeldvorschriften
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