§ 6 – Personalnebenkosten

VKFV · Verordnung zur Feststellung der Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung

Personalnebenkosten sind die über die Personalkosten hinausgehenden Aufwendungen für aktive Beamtinnen und Beamte sowie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, insbesondere für 1.die Beihilfen und Beihilfeumlagen,
2.die Fürsorgeleistungen,
3.die Unterstützungen,
4.die Beiträge zu Unfallkassen,
5.das Trennungsgeld,
6.die Fahrkostenzuschüsse sowie
7.die Umzugskostenvergütungen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 6 VKFV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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